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In Zusammenarbeit mit der Sekundarschule Marthalen und der Stiftung Fintan.
c⁄o Stiftung Fintan, Klosterplatz, 8462 Rheinau,
Tel. 044 872 90 70 oder 052 301 48 82.
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1. Grundlagen
Volksschulgesetz §52b, Ziff.2.
«(…) können disziplinarische Schwierigkeiten nicht (…) gelöst werden, können folgende Massnahmen angeordnet werden: (…) Vorübergehende Wegweisung vom obligatorischen Unterricht bis höchstens vier Wochen» und
Volksschulverordnung §57
«Soll eine Schülerin oder ein Schüler vorübergehend vom Unterricht weggewiesen werden, ist bei der Festlegung der Dauer und des Zeitpunkts dieser Massnahme auch zu berücksichtigen, ob der Schüler oder die Schülerin angemessen betreut werden kann.»
2. «Timeout» – eine Erklärung
Jugendliche, die ausscheren, sich nicht mehr in die Klasse integrieren lassen, den Sinn des Besuchs der Schule aus den Augen verloren haben oder in eine persönliche Notsituation geraten, werden für ihre Klasse und die Lehrpersonen manchmal untragbar. Ein Schüler, eine Schülerin erhält in einer «Schulischen Auszeit» die Chance zur Besinnung und Neuorientierung, die Situation kann so entschärft werden. Aus der Distanz zum gewohnten Schulalltag erwächst die Chance, Energien und Ressourcen freizusetzen, so dass eine persönliche positive Entwicklung einsetzen kann.
3. Ziel des «Timeouts»
- Auszeit von Klasse und Schulkolleginnen/Schulkollegen mit klarer Tagesstruktur
- Chance zum Überdenken des eigenen Verhaltens
- Stärkung des Selbstvertrauens durch Eigeninitiative und handwerkliche Tätigkeiten mit direkter Sinngebung
- Reintegration in die Regelklasse
4. Strukturierung des «Timeouts»
Tagesablauf:
07.15 Uhr
Frühstück
08.00 bis 12.00 Uhr
Individualisierter Unterricht. Arbeitsinhalte sind: Mathematik, Deutsch, Berufswahlunterricht, persönliche Projekte. Der Schüler/Die Schülerin wird dabei von einer Lehrperson unterstützt. |
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12.00 bis 13.30 Uhr
Mittagessen
13.30 bis 17.00 Uhr
Mitarbeit auf Landwirtschaftsbetrieb (Ackerbau, Reben, Tierpflege, div. handwerkliche Arbeiten). Der Schüler/Die Schülerin wird dabei von einer Fachperson angeleitet und unterstützt.
Mittwochnachmittag: Frei
5. Dauer des «Timeouts»
Das Timeout dauert in der Regel vier Wochen.
6. Kosten des «Timeouts»
Die Kosten für das «Timeout» belaufen sich auf Fr. 140.00 pro Schultag. Für die Verpflegung wird von den Eltern zusätzlich ein Betrag von Fr. 22.00 pro Tag erhoben (Frühstück und Mittagessen, inkl. Getränke).
7. Anmeldung und Aufnahme
Beiliegendes Anmeldeformular muss vollständig ausgefüllt und an die Sekundarschule Kreis Marthalen gesandt werden. Ausserdem wird eine Kostengutsprache der Schulbehörde für Schul- und Essensgeld benötigt (Rückseite des Anmeldeformulars).
Vor der definitiven Aufnahme muss ein Gespräch zwischen der Regelklassen-Lehrperson und der Timeout-Lehrperson stattgefunden haben. Darin werden spezielle Bedürfnisse der Schülerin/des Schülers besprochen sowie das individuelle Schulprogramm. Die Schülerin/Der Schüler bringt seine Schulbücher in den Timeout-Unterricht mit. |