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Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Berufsvorbereitungsjahr |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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für das Berufsvorbereitungsjahr |
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Stand 22. Juli 2010
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1. Anmeldung |
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Anmeldeunterlagen und -formulare können direkt beim Schulsekretariat (Frau E. Hediger, Telefon 044 872 90 70) oder unter www.bws-buelach.ch bezogen werden.
Die Anmeldungen sind dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin der Volksschule einzureichen. Dieser/diese leitet die Unterlagen zur Stellungnahme an die zuständige Schulleitung oder Schulpflege der Wohngemeinde weiter. |
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Die Einschreibegebühr beträgt CHF 30.–. Ein entsprechender Beleg ist der Anmeldung beizulegen.
Die Einschreibegebühr kann überwiesen werden auf: PC-80-7330-0, Stadtkasse 8180 Bülach. Zahlungsvermerk: «Einschreibegebühr BWS Bülach, Konto 2000/4330».
Die Anmeldungen müssen jeweils bis am 15. Mai eingereicht werden. Provisorische oder später eintreffende Anmeldungen können nur noch bei freien Plätzen berücksichtigt werden.
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2. Zulassungsvoraussetzungen |
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Die BWS Bülach steht Schülerinnen und Schülern der Oberstufenschulgemeinde Bülach (Gemeinden Bülach, Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel) sowie der Vertragsgemeinden offen. Vertragsgemeinden sind (Stand April 09):
Bassersdorf, Eglisau, Embrach, Oberembrach, Lufingen, Glattfelden, Rafz, Rorbas, Freienstein-Teufen, Rümlang, Oberglatt, Unteres Rafzerfeld: Wil, Hüntwangen, Wasterkingen.
Dielsdorf, Regensberg, Steinmaur, Niederhasli, Niederglatt, Oberglatt (Hofstetten), Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon, Schöfflisdorf, Regensdorf, Buchs, Dällikon, Stadel, Bachs, Neerach, Weiach
Unteres Furttal: Otelfingen, Boppelsen, Dänikon, Hüttikon.
Andelfingen, Feuerthalen, Marthalen, Rheinau, Benken, Trüllikon, Oberstammheim, Unterstammheim, Waltalingen.
Elsau, Schlatt.
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Die Zulassungsvoraussetzungen sind: |
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In der Regel abgeschlossene obligatorische Schulzeit |
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15 – 17 Jahre alt (BVJ Sprache+Kultur 15 – 21 Jahre) |
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Vollständig ausgefüllte und eingereichte Anmeldeunterlagen |
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Im Anmeldeformular bestätigt die anmeldende Gemeinde, dass Bemühungen um
Schnupperlehren und Lehrstellensuche nachgewiesen sind.
(Ersatzweise: Bestätigung der Berufsberatung, dass wegen ungeklärter
Berufswahl Schnupperlehren und/oder Lehrstellensuche noch keinen Sinn
machen) |
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Lern- und Leistungsbereitschaft |
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Bildungsfähigkeit und -motivation |
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Stellungnahme der Schulbehörde der Wohngemeinde. (Für Lernende, die das BVJ anstelle einer 3. Sekundarklasse besuchen zusätzlich eine Kostengutsprache über CHF 25’000.–) |
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Teilnahme am 1-tägigen Vorkurs |
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3. Zuteilungsverfahren |
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Das Zuteilungsverfahren beinhaltet folgende Schritte: |
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Eintägiger Vorkurs mit Einteilungsprüfung, Absolvierung des basic-check und Aufnahmegespräch
Die Einteilungsprüfung beinhaltet das Verfassen eines kurzen Textes in Deutsch sowie Tests in Französisch und Englisch.
Der basic-check schafft eine einheitliche Basis zur Vorabklärung von Fähigkeiten und Begabungen als Unterstützung zur Berufswahl. |
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(Weitere Informationen siehe www.basic-check.ch.) Bei Interesse wir derbasic-check den Eltern zu einem reduzierten Preis von CHF 60.– abgegeben. |
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Definitive Einteilung in den geeigneten Ausbildungsgang und die geeignete Niveauklasse |
Für die Zuteilung der Jugendlichen zu den einzelnen Angeboten werden nach Möglichkeit die Wünsche der Jugendlichen und Eltern sowie die Empfehlungen der bisherigen Schulen bzw. Berufsberatungen mitberücksichtigt. Der Zuteilungsentscheid liegt letztlich bei der BWS. |
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4. Bewährungszeit |
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Die Bewährungszeit dauert bis Ende November.
Für die definitive Aufnahme nach der Bewährungszeit gelten folgende Bedingungen: |
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GESO, NAGA, WIV, FEMI HOBIK und Profil B |
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Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Bewährungszeit in der Beurteilung von Arbeits- und Lernverhalten und Sozialverhalten max. 1 Marke im Feld 1, weniger als 50% im Feld 2 aufweisen und in den massgebenden Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4 erreichen, werden definitiv aufgenommen.
Die massgebenden Fächer sind: |
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GESO |
Deutsch, Mathematik, Gesundheitslehre, Biologie |
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NAGA |
Deutsch, Mathematik, Ernährung und Verpflegung: Praxis und Theorie |
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WIV |
Deutsch, Mathematik,
zwei Fremdsprachen, Wirtschaftsgeografie |
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FEMI |
Deutsch, Mathematik, Fachkunde Metall, Praxis Metall |
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HOBIK |
Deutsch, Mathematik, Fachkunde Metall, Praxis Holz |
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Profil B |
Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Gesellschaft, eine Fremdsprache |
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Ist das Bestehen der Bewährungszeit gefährdet, können auch Leistungen in andern Fächern berücksichtigt werden. |
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Profil A Technik, A Hauswirtschaft,
Natur und Technik |
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Schülerinnen und Schüler,
die am Ende der Bewährungszeit in der Beurteilung von Arbeits-
und Lernverhalten und Sozialverhalten max. 1 Marke im Feld 1, weniger
als 50% im Feld 2 aufweisen, werden definitiv aufgenommen. |
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Die rein fachliche Leistung spielt eine untergeordnete Rolle, jedoch wird vorausgesetzt, dass der Schüler/die Schülerin
dem Unterricht in deutscher Sprache folgen kann. |
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Mechanikpraktiker/-in EBA |
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Lernende, die am Ende der Bewährungszeit
in der Beurteilung von Arbeits- und Lernverhalten und Sozialverhalten
max. 1 Marke im Feld 1, weniger als 50% im Feld 2 aufweisen und
in den massgebenden Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens
4 erreichen und in der Berufsschule den erforderlichen
Notendurchschnitt erreichen, werden definitiv aufgenommen. Die massgebenden
Fächer sind: Fachkunde
Metall, Praxis Metall, Fachkunde Holz, Praxis Holz. |
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Hauswirtschaftpraktiker/-in EBA |
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Schülerinnen und Schüler, die
am Ende der Bewährungszeit in der Beurteilung von Arbeits- und
Lernverhalten und Sozialverhalten max. 1 Marke im Feld 1, weniger
als 50% im Feld 2 aufweisen, werden definitiv aufgenommen |
Für das Bestehen der Probezeit
ist für alle Absolventinnen und Absolventen eine minimale
Präsenzzeit von 90% verbindlich. |
Schülerinnen und Schüler,
welche die Bedingungen der entsprechenden Klasse nicht erfüllen,
können umgestuft werden. Es kann auch eine Verlängerung
der Bewährungszeit angeordnet werden. Falls sowohl eine Umstufung
als auch eine Verlängerung der Bewährungszeit nicht sinnvoll
sind, muss der Schüler/die Schülerin die BWS verlassen. |
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5.
Zeugnisse |
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Die Zeugnisse werden den Schülerinnen
und Schülern jeweils auf Semesterende abgegeben. |
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Bei Unterschreitung der minimalen Präsenzzeit von 90% besteht kein Anspruch auf ein vollständiges, ordentliches Zeugnis. |
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6.
Unterricht |
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Der Unterricht erfolgt nach
dem Schullehrplan, der auf der Homepage einsehbar ist. |
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7.
Ferien |
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Es gilt in der Regel der Ferienplan der Oberstufenschule Bülach. |
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8.
Lager/Studientage |
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Bei genügend Anmeldungen
führen wir ein eigenes Skilager durch (1. Ferienwoche,
Woche 7), das kostendeckend an die Eltern verrechnet wird. |
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Die externen Kennenlerntage und Studientage sind obligatorisch. Ein Unkostenbeitrag von CHF 20.– pro Tag wird von den Eltern getragen. |
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9.
Urlaub |
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Urlaube werden für Familienanlässe, Konfimationslager, Sport- und Musikanlässe (nur wenn selber aktiv) usw. gewährt.
Die Gesuche müssen schriftlich formuliert sein und sind mindestens eine Woche vor dem Anlass dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin einzureichen. |
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Den Gesuchen sind Bestätigungen zum Anlass beizulegen. Über das Gesuch entscheidet der Abteilungs- oder Schulleiter.
Der Schüler/die Schülerin muss den versäumten Schulstoff ohne Aufforderung nachholen. |
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10.
Kurzurlaub |
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Termine für Arzt- und Zahnarztbesuche, Vorstellungsgespräche, Einschreiben an der Berufsschule, Mofaprüfungen usw. sollen, wenn immer möglich, in die Freizeit oder auf Randstunden gelegt werden. |
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Urlaubsgesuche sind mindestens zwei Tage vorher schriftlich, mit dem entsprechenden Aufgebot versehen, vorzulegen. Sie werden vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin bewilligt.
Der Schüler/die Schülerin muss den versäumten Schulstoff ohne Aufforderung nachholen.
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11.
Absenzen infolge Krankheit oder Unfall |
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Wer infolge Krankheit oder Unfall die Schule nicht besuchen kann, hat dies dem Sekretariat so rasch als möglich mitzuteilen (Tel.-Nr. 044 872 90 70, Fax-Nr. 044 872 90 71, E-Mail: info@bws.ch).
Nach der Absenz hat der Jugendliche dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung abzugeben.
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Der Schüler/die Schülerin muss den versäumten Schulstoff ohne Aufforderung nachholen.
Unentschuldigte und entschuldigte Absenzen werden lektionsweise im Zeugnis vermerkt.
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12.
Entlassung aus der Schule |
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Ein vorzeitiger Austritt kann
vom Schulleiter ausnahmsweise bewilligt werden. Das Schulgeld für das betreffende Semester wird nicht zurückerstattet. |
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Ein
Anrecht auf ein reguläres Abschlusszeugnis besteht nicht. |
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13.
Ausschulung von Jugendlichen und Disziplinarwesen |
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Auch nach Bestehen der Bewährungszeit können Schülerinnen und Schüler weggewiesen werden, wenn sie durch ihr Betragen den Mitschülerinnen und Mitschülern und der Schule offensichtlich schaden. Die Wegweisung wird nach erfolgtem mündlichen Verweis und schriftlichem Verweis sowie nach Rücksprache mit den Eltern durch den Schulleiter beschlossen. Bei schwerwiegenden Vorfällen werden Vorgehensschritte übersprungen.
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Das Schulgeld verfällt für das entsprechende Semester.
Ein Anrecht auf ein reguläres Abschlusszeugnis besteht nicht.
Beim erstmaligen schriftlichen Verweis kann eine Gebühr von maximal CHF 200.– erhoben werden. Die Gebühr für weitere Verweise sowie die Schreibgebühren werden gemäss der Gebührenordnung für Verwaltungsbehörden festgelegt. |
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14.
Schulgeld der Eltern, Rechnungsstellung |
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Vertragsgemeinden: Das Schulgeld beträgt insgesamt CHF 13’000.– pro Jahr. Die Verrechnung des Elternanteils von CHF 2500.– erfolgt durch die Vertragsgemeinden. Die Kosten für Lehrmittel, Lager, Exkursionen und besonderes Material im Wahlfachunterricht sind im Schulgeld nicht inbegriffen.
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Gemeinden anderer Kantone: Hier gilt dieselbe Regelung wie bei den Vertragsgemeinden. Vor der Anmeldung ist sicherzustellen, dass die zuständige Gemeinde den Rechnungsverkehr übernimmt. An allen Profilen beträgt in diesem Fall das Schulgeld einheitlich CHF 25’000.–.
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15.
Administrationsgebühren bei Abmeldungen |
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Damit die administrativen Aufwendungen einer Anmeldung gedeckt werden können, sieht der Kanton eine Anmeldegebühr von maximal CHF 200.– vor, die auch geschuldet bleibt, falls eine Anmeldung zurückgezogen wird.
Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, verzichtet die BWS darauf, generell CHF 200.– zu verrechnen.
Erfolgt eine Abmeldung aber nach Bestätigung der Aufnahme (Zulassungsentscheid), wird eine Abmeldegebühr von CHF 200.– erhoben.
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Erfolgt eine Abmeldung nach absolviertem Vorkurs oder wird das Berufsvorbereitungsjahr während des ersten Semesters vorzeitig beendet, so ist der Elternbeitrag für das erste Semester (CHF 1250.–) geschuldet.
Erfolgt die Abmeldung nach Ablauf des ersten Semesters, bleibt grundsätzlich der Elternbeitrag für das ganze Berufsvorbereitungsjahr (CHF 2500.–) geschuldet. Die Einschreibegebühr von CHF 30.– wird in allen Fällen nicht zurückerstattet.
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16.
Schulgeldreduktion |
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Gesuche um Schulgeldreduktion müssen bei der Schulpflege der Wohngemeinde eingereicht werden. |
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17.
Versicherungen |
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Die Versicherungen sind Sache
der Eltern. |
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Für mutwillige Beschädigungen müssen die Eltern bzw. deren private Versicherungen aufkommen. |
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18.
Rekursstelle |
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Rekursstelle für Entscheide, die auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen, ist die Bildungsdirektion. |
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Rekurse sind schriftlich einzureichen. |
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Download PDF Stand:
22.7.2010 |
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