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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für das Berufsvorbereitungsjahr

       
 

Stand 22. Juli 2010


 

 

  1. Anmeldung
 

Anmeldeunterlagen und -formulare können direkt beim Schulsekretariat (Frau E. Hediger, Telefon 044 872 90 70) oder unter www.bws-buelach.ch bezogen werden.

Die Anmeldungen sind dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin der Volksschule einzureichen. Dieser/diese leitet die Unterlagen zur Stellungnahme an die zuständige Schulleitung oder Schulpflege der Wohngemeinde weiter.

 

Die Einschreibegebühr beträgt CHF 30.–. Ein entsprechender Beleg ist der Anmeldung beizulegen.

Die Einschreibegebühr kann überwiesen werden auf: PC-80-7330-0, Stadtkasse 8180 Bülach. Zahlungsvermerk: «Einschreibegebühr BWS Bülach, Konto 2000/4330».

Die Anmeldungen müssen jeweils bis am 15. Mai eingereicht werden. Provisorische oder später eintreffende Anmeldungen können nur noch bei freien Plätzen berücksichtigt werden.

       
  2. Zulassungsvoraussetzungen
 

Die BWS Bülach steht Schülerinnen und Schülern der Oberstufenschulgemeinde Bülach (Gemeinden Bülach, Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel) sowie der Vertragsgemeinden offen. Vertragsgemeinden sind (Stand April 09):

Bassersdorf, Eglisau, Embrach, Oberembrach, Lufingen, Glattfelden, Rafz, Rorbas, Freienstein-Teufen, Rümlang, Oberglatt, Unteres Rafzerfeld: Wil, Hüntwangen, Wasterkingen.

Dielsdorf, Regensberg, Steinmaur, Niederhasli, Niederglatt, Oberglatt (Hofstetten),  Niederweningen, Oberweningen, Schleinikon, Schöfflisdorf, Regensdorf, Buchs, Dällikon, Stadel, Bachs, Neerach, Weiach

Unteres Furttal: Otelfingen, Boppelsen, Dänikon, Hüttikon.

Andelfingen, Feuerthalen, Marthalen, Rheinau, Benken, Trüllikon, Oberstammheim, Unterstammheim, Waltalingen.

Elsau, Schlatt.

 

 

Die Zulassungsvoraussetzungen sind:

• 

In der Regel abgeschlossene obligatorische Schulzeit

15 – 17 Jahre alt (BVJ Sprache+Kultur 15 – 21 Jahre)

Vollständig ausgefüllte und eingereichte Anmeldeunterlagen

Im Anmeldeformular bestätigt die anmeldende Gemeinde, dass Bemühungen um Schnupperlehren und Lehrstellensuche nachgewiesen sind. (Ersatzweise: Bestätigung der Berufsberatung, dass wegen ungeklärter
Berufswahl Schnupperlehren und/oder Lehrstellensuche noch keinen Sinn
machen)

Lern- und Leistungsbereitschaft

Bildungsfähigkeit und -motivation

Stellungnahme der Schulbehörde der Wohngemeinde. (Für Lernende, die das BVJ anstelle einer 3. Sekundarklasse besuchen zusätzlich eine Kostengutsprache über CHF 25’000.–)

Teilnahme am 1-tägigen Vorkurs

   
  3. Zuteilungsverfahren
 

Das Zuteilungsverfahren beinhaltet folgende Schritte:

• 

Eintägiger Vorkurs mit Einteilungsprüfung, Absolvierung des basic-check und Aufnahmegespräch

Die Einteilungsprüfung beinhaltet das Verfassen eines kurzen Textes in Deutsch sowie Tests in Französisch und Englisch.

Der basic-check schafft eine einheitliche Basis zur Vorabklärung von Fähigkeiten und Begabungen als Unterstützung zur Berufswahl.

 
 

(Weitere Informationen siehe www.basic-check.ch.) Bei Interesse wir derbasic-check den Eltern zu einem reduzierten Preis von CHF 60.– abgegeben.

• 

Definitive Einteilung in den geeigneten Ausbildungsgang und die geeignete Niveauklasse

Für die Zuteilung der Jugendlichen zu den einzelnen Angeboten werden nach Möglichkeit die Wünsche der Jugendlichen und Eltern sowie die Empfehlungen der bisherigen Schulen bzw. Berufsberatungen mitberücksichtigt. Der Zuteilungsentscheid liegt letztlich bei der BWS.

       
  4. Bewährungszeit
 

Die Bewährungszeit dauert bis Ende November.

Für die definitive Aufnahme nach der Bewährungszeit gelten folgende Bedingungen:

• 

GESO, NAGA, WIV, FEMI HOBIK und Profil B

  Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Bewährungszeit in der Beurteilung von Arbeits- und Lernverhalten und Sozialverhalten max. 1 Marke im Feld 1, weniger als 50% im Feld 2 aufweisen und in den massgebenden Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4 erreichen, werden definitiv aufgenommen.
Die massgebenden Fächer sind:
 

GESO

Deutsch, Mathematik, Gesundheitslehre, Biologie

 

NAGA

Deutsch, Mathematik, Ernährung und Verpflegung: Praxis und Theorie

 

WIV

Deutsch, Mathematik,
zwei Fremdsprachen, Wirtschaftsgeografie

 

FEMI

Deutsch, Mathematik, Fachkunde Metall, Praxis Metall

 

HOBIK

Deutsch, Mathematik, Fachkunde Metall, Praxis Holz

 

Profil B

Deutsch, Mathematik, Wirtschaft und Gesellschaft, eine Fremdsprache

 

Ist das Bestehen der Bewährungszeit gefährdet, können auch Leistungen in andern Fächern berücksichtigt werden.

• 

Profil A Technik, A Hauswirtschaft,
Natur und Technik

Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Bewährungszeit in der Beurteilung von Arbeits- und Lernverhalten und Sozialverhalten max. 1 Marke im Feld 1, weniger als 50% im Feld 2 aufweisen, werden definitiv aufgenommen.

 

 

Die rein fachliche Leistung spielt eine untergeordnete Rolle, jedoch wird vorausgesetzt, dass der Schüler/die Schülerin dem Unterricht in deutscher Sprache folgen kann.

• 

Mechanikpraktiker/-in EBA

 

Lernende, die am Ende der Bewährungszeit in der Beurteilung von Arbeits- und Lernverhalten und Sozialverhalten max. 1 Marke im Feld 1, weniger als 50% im Feld 2 aufweisen und in den massgebenden Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 4 erreichen und in der Berufsschule den erforderlichen Notendurchschnitt erreichen, werden definitiv aufgenommen. Die massgebenden Fächer sind: Fachkunde Metall, Praxis Metall, Fachkunde Holz, Praxis Holz.

• 

Hauswirtschaftpraktiker/-in EBA

 

Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Bewährungszeit in der Beurteilung von Arbeits- und Lernverhalten und Sozialverhalten max. 1 Marke im Feld 1, weniger als 50% im Feld 2 aufweisen, werden definitiv aufgenommen

Für das Bestehen der Probezeit ist für alle Absolventinnen und Absolventen eine minimale Präsenzzeit von 90% verbindlich.

Schülerinnen und Schüler, welche die Bedingungen der entsprechenden Klasse nicht erfüllen, können umgestuft werden. Es kann auch eine Verlängerung der Bewährungszeit angeordnet werden. Falls sowohl eine Umstufung als auch eine Verlängerung der Bewährungszeit nicht sinnvoll sind, muss der Schüler/die Schülerin die BWS verlassen.

       
  5. Zeugnisse
 

Die Zeugnisse werden den Schülerinnen und Schülern jeweils auf Semesterende abgegeben.

 

Bei Unterschreitung der minimalen Präsenzzeit von 90% besteht kein Anspruch auf ein vollständiges, ordentliches Zeugnis.

       
  6. Unterricht
 

Der Unterricht erfolgt nach dem Schullehrplan, der auf der Homepage einsehbar ist.

 

 

       
  7. Ferien
 

Es gilt in der Regel der Ferienplan der Oberstufenschule Bülach.

 

 

       
  8. Lager/Studientage
 

Bei genügend Anmeldungen führen wir ein eigenes Skilager durch (1. Ferienwoche,
Woche 7), das kostendeckend an die Eltern verrechnet wird.

 

Die externen Kennenlerntage und Studientage sind obligatorisch. Ein Unkostenbeitrag von CHF 20.– pro Tag wird von den Eltern getragen.

       
  9. Urlaub
 

Urlaube werden für Familienanlässe, Konfimationslager, Sport- und Musikanlässe (nur wenn selber aktiv) usw. gewährt.

Die Gesuche müssen schriftlich formuliert sein und sind mindestens eine Woche vor dem Anlass dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin einzureichen.
 

Den Gesuchen sind Bestätigungen zum Anlass beizulegen. Über das Gesuch entscheidet der Abteilungs- oder Schulleiter.

Der Schüler/die Schülerin muss den versäumten Schulstoff ohne Aufforderung nachholen.

       
  10. Kurzurlaub
 

Termine für Arzt- und Zahnarztbesuche, Vorstellungsgespräche, Einschreiben an der Berufsschule, Mofaprüfungen usw. sollen, wenn immer möglich, in die Freizeit oder auf Randstunden gelegt werden.

 

Urlaubsgesuche sind mindestens zwei Tage vorher schriftlich, mit dem entsprechenden Aufgebot  versehen, vorzulegen. Sie werden vom Klassenlehrer/von der Klassenlehrerin bewilligt.

Der Schüler/die Schülerin muss den versäumten Schulstoff ohne Aufforderung nachholen.

       
  11. Absenzen infolge Krankheit oder Unfall
 

Wer infolge Krankheit oder Unfall die Schule nicht besuchen kann, hat dies dem Sekretariat so rasch als möglich mitzuteilen (Tel.-Nr. 044 872 90 70, Fax-Nr. 044 872 90 71, E-Mail: info@bws.ch).

Nach der Absenz hat der Jugendliche dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin eine schriftliche Entschuldigung abzugeben.

 

 

Der Schüler/die Schülerin muss den versäumten Schulstoff ohne Aufforderung nachholen.
Unentschuldigte und entschuldigte Absenzen werden lektionsweise im Zeugnis vermerkt.

       
  12. Entlassung aus der Schule
 

Ein vorzeitiger Austritt kann vom Schulleiter ausnahmsweise bewilligt werden. Das Schulgeld für das betreffende Semester wird nicht zurückerstattet.

 

Ein Anrecht auf ein reguläres Abschlusszeugnis besteht nicht.

       
  13. Ausschulung von Jugendlichen und Disziplinarwesen
 

Auch nach Bestehen der Bewährungszeit können Schülerinnen und Schüler weggewiesen werden, wenn sie durch ihr Betragen den Mitschülerinnen und Mitschülern und der Schule offensichtlich schaden. Die Wegweisung wird nach erfolgtem mündlichen Verweis und schriftlichem Verweis sowie nach Rücksprache mit den Eltern durch den Schulleiter beschlossen. Bei schwerwiegenden Vorfällen werden Vorgehensschritte übersprungen.

 

Das Schulgeld verfällt für das entsprechende Semester.

Ein Anrecht auf ein reguläres Abschlusszeugnis besteht nicht.

Beim erstmaligen schriftlichen Verweis kann eine Gebühr von maximal CHF 200.– erhoben werden. Die Gebühr für weitere Verweise sowie die Schreibgebühren werden gemäss der Gebührenordnung für Verwaltungsbehörden festgelegt.

       
  14. Schulgeld der Eltern, Rechnungsstellung
 

Vertragsgemeinden: Das Schulgeld beträgt insgesamt CHF 13’000.– pro Jahr. Die Verrechnung des Elternanteils von CHF 2500.– erfolgt durch die Vertragsgemeinden. Die Kosten für Lehrmittel, Lager, Exkursionen und besonderes Material im Wahlfachunterricht sind im Schulgeld nicht inbegriffen.

 

Gemeinden anderer Kantone: Hier gilt dieselbe Regelung wie bei den Vertragsgemeinden. Vor der Anmeldung ist sicherzustellen, dass die zuständige Gemeinde den Rechnungsverkehr übernimmt. An allen Profilen beträgt in diesem Fall das Schulgeld einheitlich CHF 25’000.–.

       
  15. Administrationsgebühren bei Abmeldungen
 

Damit die administrativen Aufwendungen einer Anmeldung gedeckt werden können, sieht der Kanton eine Anmeldegebühr von maximal CHF 200.– vor, die auch geschuldet bleibt, falls eine Anmeldung zurückgezogen wird.

Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, verzichtet die BWS darauf, generell CHF 200.– zu verrechnen.

Erfolgt eine Abmeldung aber nach Bestätigung der Aufnahme (Zulassungsentscheid), wird eine Abmeldegebühr von CHF 200.– erhoben.

 

Erfolgt eine Abmeldung nach absolviertem Vorkurs oder wird das Berufsvorbereitungsjahr während des ersten Semesters vorzeitig beendet, so ist der Elternbeitrag für das erste Semester (CHF 1250.–) geschuldet.

Erfolgt die Abmeldung nach Ablauf des ersten Semesters, bleibt grundsätzlich der Elternbeitrag für das ganze Berufsvorbereitungsjahr (CHF 2500.–) geschuldet. Die Einschreibegebühr von CHF 30.–  wird in allen  Fällen nicht zurückerstattet.

       
  16. Schulgeldreduktion
 

Gesuche um Schulgeldreduktion müssen bei der Schulpflege der Wohngemeinde eingereicht werden.

 

 

       
  17. Versicherungen
 

Die Versicherungen sind Sache der Eltern.

 

Für mutwillige Beschädigungen müssen die Eltern bzw. deren private Versicherungen aufkommen.

       
  18. Rekursstelle
 

Rekursstelle für Entscheide, die auf den allge­meinen Geschäftsbedingungen beruhen, ist die Bildungsdirektion.

 

Rekurse sind schriftlich einzureichen.

     
Download PDF Stand: 22.7.2010
       
 

Tel. 044 872 90 70 | Fax 044 872 90 71 | www.bws-buelach.ch | E-Mail: