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Time
Out
in Rheinau
26|27
Das «TimeOut» richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 2. oder 3. Sekundarschule, die sich in ihrer Klasse nicht
mehr zurechtfinden, den Sinn des Besuchs der Schule aus den Augen verloren haben oder in eine persönliche Not-
situation geraten sind. Während einer von der Schule angeordneten «Wegweisung» oder «Auszeit» kann die/der
betroffene Jugendliche im «TimeOut» der Berufswahlschule Bülach in der BVJ-Filiale Rheinau angemessen betreut und
beschäftigt werden. Dieses «TimeOut» kombiniert Schule und Praxis in Zusammenarbeit mit dem Gutsbetrieb der
Stiftung Fintan. Das «TimeOut» wird als Tagesschule geführt.
Rechtliche Grundlagen
412.100 Volksschulgesetz (VSG), §52. Ziff.1. Disziplinarmassnahmen (relevante Auszüge)
1
Können disziplinarische Schwierigkeiten nicht durch die Lehrperson in der Klasse gelöst werden, können folgende
Massnahmen angeordnet werden:
a. durch die Schulleitung 3. Vorübergehende Wegweisung vom Unterricht bis längstens zwei Tage,
b. durch die Schulpflege 2. Vorübergehende Wegweisung vom obligatorischen Unterricht bis längstens
vier Wochen,
3. Versetzung in eine andere Schule,
412.100 Volksschulgesetz (VSG), §52a Auszeit
1
Für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Verhaltens in der Klasse nicht mehr tragbar sind, kann die
Schulpflege eine Auszeit von längstens zwölf Wochen anordnen.
2
In der Anordnung sind die Ziele und die Ausgestaltung der Auszeit festzulegen.
3
Während der Auszeit erhalten die Schülerinnen und Schüler Unterricht und werden erzieherisch begleitet.
412.101 Volksschulverordnung (VSV), §57. Ziff.1. Vorübergehende Wegweisung
1
Soll eine Schülerin oder ein Schüler vorübergehend vom Unterricht weggewiesen werden, ist bei der
Festlegung der Dauer und des Zeitpunkts dieser Massnahme auch zu berücksichtigen, ob die Schülerin
oder der Schüler angemessen betreut oder beschäftigt werden kann.
«TimeOut» – eine Erklärung
Schulmüde Jugendliche, die ausscheren und sich nicht mehr in die Klasse integrieren lassen, werden für ihre Klasse
und die Lehrpersonen zuweilen untragbar bzw. unzumutbar. In einer «Wegweisung» oder «Auszeit» von der Schule
erhält eine Schülerin/ein Schüler die Chance zur Reflexion des eigenen Verhaltens und Neuorientierung. Die Situation
im Unterrichtszimmer kann so für alle Beteiligten entschärft werden. Das Ziel einer Auszeit ist grundsätzlich die Re-
integration in die Regelklasse.
Die Auszeit mit klaren Tagesstrukturen schafft Distanz zum gewohnten Schulumfeld und -alltag (Klasse und Schulkolle-
ginnen/Schulkollegen). Der Schülerin/dem Schüler erwächst die Möglichkeit, durch Eigeninitiative und praktische
Tätigkeiten mit direkter Sinngebung neue Erfahrungen zu machen und ihr/sein Selbstvertrauen zu stärken, so dass
eine positive persönliche Entwicklung in Gang gesetzt werden kann.
«TimeOut» – klare Tagesstrukturen
08.00 bis 12.00 Uhr Individualisierter Unterricht. Arbeitsinhalte sind: Mathematik, Deutsch, Wirtschaft &
Gesellschaft, Berufswahlunterricht, individuelle Themen und Projekte. Der Schüler/die
Schülerin wird dabei von einer Lehrperson unterstützt.
12.00 bis 13.30 Uhr Gemeinsames, obligatorisches Mittagessen
13.30 bis 17.00 Uhr Mitarbeit auf dem Gutsbetrieb der Stiftung Fintan (Ackerbau, Reben, Tierpflege,
diverse handwerkliche Arbeiten). Der Schüler/die Schülerin wird dabei von einer
Fachperson angeleitet und unterstützt.
Anmeldung und Aufnahme ins «TimeOut» in Rheinau
Das Anmeldeformular kann direkt beim Schulsekretariat der BWS Bülach (Telefon 044 872 90 70) bezogen oder
im Internet unter
www.bws-buelach.chheruntergeladen werden. Dieses muss vollständig und korrekt ausgefüllt,
allenfalls mit Beilagen versehen und unterschrieben an die BWS Bülach gesandt werden. Ausserdem wird eine
Kostengutsprache der zuständigen Schulbehörde für das Schulgeld und die obligatorische Verpflegung benötigt
(siehe Anmeldeformular).
Vor der definitiven Aufnahme ins «TimeOut» in Rheinau hat ein Gespräch zwischen der Regelklassen-Lehrperson,
allenfalls zusammen mit der zuweisenden Schulbehörde und weiteren involvierten Behörden, Ämtern und der
Timeout-Lehrperson (Telefon BVJ Rheinau 052 301 48 82) stattzufinden. Dieses Standortgespräch dient einem
transparenten Informationsaustausch, um die speziellen Anforderungen und Bedürfnisse der Schülerin/des Schülers
zu klären sowie ihr/sein individuelles Schulprogramm festzulegen.
Die Schülerin/der Schüler bringt in der Regel seine Schulbücher der Regelklasse in den «TimeOut»-Unterricht mit.
Dauer des «TimeOut» in Rheinau
Das «TimeOut» dauert in der Regel vier Wochen. Bei verfügbaren Plätzen und bei entsprechender Kostengutsprache
kann das «TimeOut» ab der 5. Unterrichtswoche verlängert und in eine Massnahme der Sonderschulung umge-
wandelt werden.
Kosten des «TimeOut» in Rheinau
Das Schulgeld für das «TimeOut» beläuft sich auf CHF 155/Schultag. Die Sonderschulung ab der 5.Unterrichts-
woche beträgt CHF 185/Schultag.
Für die obligatorische Mittagsverpflegung, die auf dem Gutsbetrieb der Stiftung Fintan in Rheinau eingenommen
wird, und den gemeinsamen morgendlichen «Znüni» in der Klasse werden CHF 15/Tag verrechnet.
Die BWS Bülach stellt der Schulbehörde zusammen mit der Schulgeldrechnung Rechnung über die effektiven
Konsumationskosten der/des Lernenden.
...der bws bülach