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wichtiges

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BWS Bülach

30|31

eine Kopie Gateway Berufswahlanalyse Seite 3

«Zuordnung Berufsfelder»

(www.gateway-junior.net

).

Und falls vorhanden:

Kopien von Eignungstests (Basic-, Multi-Check usw.)

Kopien von Diplomen: Sprach-, Tastatur-, Informatik-

diplome (z. B. ECDL)

Kopien von Beurteilungen: Berufspraktika-Beurteilun-

gen, Arbeitszeugnisse.

Anmeldeschluss

Aufnahmegesuche müssen zwischen dem 15. Februar

und dem

15. Mai

eingereicht werden.

Provisorische oder später eintreffende Anmeldungen

können nur im Rahmen der noch verfügbaren Plätze und

in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden.

Die BWS Bülach führt ab dem 16. Mai eine Warteliste.

Aus der Aufnahme in die Warteliste kann kein Anspruch

auf einen Platz an der BWS Bülach abgeleitet werden.

Die BWS Bülach teilt den gesetzlichen Vertretern den

Entscheid über die Aufnahme in das Berufsvorbereitungs-

jahr und die Zuteilung in ein Angebot bis Mitte Juni

schriftlich mit. Vor diesem Zeitpunkt werden keine Aus-

künfte darüber erteilt.

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende kantonal geregelten

formalen Aufnahme-

kriterien

müssen erfüllt sein, um in ein Berufsvorbe-

reitungsjahr zugelassen zu werden:

Die Bewerberin/der Bewerber…

… hat die obligatorische Schulzeit (in der Regel)

abgeschlossen.

… hat noch kein Berufsvorbereitungsjahr absolviert.

… hat das 15. Altersjahr vollendet und ist in der Regel

nicht älter als 17 Jahre bzw. 21 Jahre im integra-

tionsorientierten BVJ «Sprache und Integration».

… ist (in der Regel) im Kanton Zürich wohnhaft

(vornehmlich in einer Gemeinde der Sekundarschule

Bülach oder einer anderen Vertragsgemeinde).

Überdies müssen folgende

inhaltlichen Aufnahme-

kriterien,

die mithilfe von Nachweisen zu erbringen

sind, erfüllt sein:

Die Bewerberin/der Bewerber erbringt den Nachweis,

dass…

4

. Der

Kostenanteil für persönliche Lehrmittel und

Unterrichtsmaterialien

beträgt pauschal CHF 300

(resp. im BVJ Rheinau CHF 150) und geht zu Lasten

der Lernenden. Nicht inbegriffen in diesem Betrag

sind individuelle Kosten je nach gewähltem Profil für

Zertifikate und für auswärtige Schulanlässe sowie für

die Projektarbeit «Persönliches Vorhaben».

5

. Für die

obligatorische Verpflegung

(Mittagessen) des

Profils Berufswahl A «Schule & Praxis»

(BVJ Rheinau)

wird von der Stiftung Fintan der Betrag von CHF 10/Tag

in Rechnung gestellt. Die Berufswahlschule Bülach

übernimmt das Inkasso und verrechnet der gesetzlichen

Vertretung/den Eltern monatlich die effektiven Konsu-

mationskosten. Für den gemeinsamen morgendlichen

«Znüni» wird von den Lernenden CHF 2/Tag eingefor-

dert. Dieser Betrag wird den Eltern monatlich zusam-

men mit den Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.

Jahreskurs – Unterricht – Ferien

Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein Jahreskurs und um-

fasst 39 Schulwochen à 32 bis 36 Wochenlektionen.

Neben den obligatorischen, angebotsspezifischen

Fächern bietet die BWS Bülach eine Auswahl an

Wahl(pflicht)fächern an. Der Unterricht findet grund-

sätzlich von Montag bis Freitag zwischen 07.35 und

17.20 Uhr statt, wobei neben dem Unterricht zusätzlich

genügend Zeit für Hausaufgaben zu reservieren ist.

Die Anmeldung verpflichtet, den Unterricht der Berufs-

wahlschule während des gesamten Schuljahres regel-

mässig zu besuchen. Das Einhalten des Stundenplans

und die Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten gehören

zum Programm und sind obligatorisch.

Die Ferien und schulfreien Tage der BWS Bülach richten

sich in der Regel nach dem Ferienplan der Sekundar-

schule Bülach. Dispensationsgesuche müssen schriftlich

formuliert sowie mit dem entsprechenden Aufgebot ver-

sehen sein und sind frühzeitig einzureichen. Lernende

mit mindestens 95% Präsenzzeit (Anwesenheit) haben

ab den Herbstferien Anspruch auf einen Jokertag.

Gesetzliche Vertretung/Eltern

Auf die Zusammenarbeit und den Dialog mit der ge-

setzlichen Vertretung/den Eltern legt die BWS Bülach

grossen Wert. Die Teilnahme an Orientierungsaben-

den, Elternabenden und an öffentlichen Schulanlässen

ist sehr erwünscht und wird als Wertschätzung und

Bereicherung wahrgenommen.

sie/er noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten,

d. h. dass ihre/seine Berufsfindung (Berufsorientierung

und Berufswahl) nicht abgeschlossen und/oder ihre/

seine schulische, persönliche und soziale Berufsreife

hinsichtlich einer beruflichen Grundbildung noch

nicht vorhanden ist.

… sie/er aufgrund kultureller und/oder sprachlicher

Voraussetzungen generelle Anschlussprobleme hat.

sie/er sich in mindestens zwei Berufen erfolglos

um eine Lehrstelle bemüht hat.

sie/er nach dem Abbruch der Mittelschule oder

einer Lehrvertragsauflösung trotz Bemühungen

noch keine (neue) Lehrstelle gefunden hat.

… ihre/seine Bildungsfähigkeit (möglicher Lernfort-

schritt in einem zusätzlichen Schuljahr) gegeben ist.

… ihre/seine Lern- und Leistungsbereitschaft (Motivation)

vorhanden ist, sich mit der Berufswahl, den eigenen

Möglichkeiten, der Berufs- und Arbeitswelt sowie der

Lehrstellensuche intensiv, realistisch und praxisbezo-

gen auseinanderzusetzen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben am eintägigen

Vorkurs

der BWS Bülach teilzunehmen.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) kann in

begründeten Fällen eine Aufnahme von Personen be-

willigen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen

(z. B. Besuch eines BVJ anstelle einer 3. Sekundarschule).

Kosten

1.

Der

Elternanteil

für den Besuch des regulären Berufs-

vorbereitungsjahres beträgt für sämtliche Angebote kan-

tonal einheitlich CHF 2’500. Einzelne Wohngemeinden

können in Ausnahmefällen einen Teil dieser Kosten erlas-

sen. Gesuche um eine Schulgeldreduktion müssen bei

der Schulpflege der Wohngemeinde eingereicht werden.

2.

Die Berufswahlschule Bülach verzichtet auf eine gene-

relle Anmeldegebühr. Es wird eine

Einschreibegebühr

(Kanzleigebühr) von CHF 30 erhoben.

3.

Bei einer Abmeldung nach Bestätigung der Aufnahme

(Zulassungsentscheid) wird eine Abmeldegebühr von

CHF 200 erhoben. Erfolgt eine Abmeldung ab dem

1. Juli und/oder absolviertem Vorkurs oder wird das

Berufsvorbereitungsjahr während des 1. Semesters vor-

zeitig beendet, sind CHF 1’250 für das erste Semester

geschuldet. Erfolgt die Abmeldung nach absolviertem

1. Semester, bleiben grundsätzlich CHF 2’500 für das

gesamte Berufsvorbereitungsjahr geschuldet.

...in kürze

Auszug der Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen (AGB) für das Berufsvorbereitungs-

jahr (BVJ) der Berufswahlschule Bülach,

Stand 1. Januar 2015 (Gültigkeit für Lernende

ab Schuljahr 2015/2016)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen

den Rahmen für die Geschäftsbeziehung der BWS

Bülach mit den Lernenden und deren Erziehungsberech-

tigten (Eltern) sowie den Vertragsgemeinden und der

Kreisgemeinde Bülach. Mit der rechtsgültigen Anmeldung

treten diese in Kraft und sind gegenseitig anwendbar.

Grundlagen sind das eidgenössische Berufsbildungs-

gesetz, das entsprechende kantonale Einführungsgesetz

sowie alle kantonalen Verordnungen und Erlasse, wel-

che die Berufsvorbereitungsjahre betreffen.

Die vollständigen AGB können beim Schulsekretariat

der BWS Bülach (Telefon 044 872 90 70) oder über das

Internet unter

www.bws-buelach.ch

bezogen werden.

Eine Anmeldung für das Berufsvorbereitungs-

jahr an der Berufswahlschule beinhaltet

Folgendes:

Die

Anmeldeunterlagen

sind

vollständig und korrekt

ausgefüllt, zeitgerecht und mit sämtlichen notwendigen

Unterschriften und Beilagen

versehen, der BWS Bülach

einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass enthalten sind:

das vollständige und unterschriebene Anmelde-

formular der Berufswahlschule Bülach

(hinten als Beilage zu dieser Broschüre), inkl.

-

aktuellem Passfoto

-

Stellungnahme der abgebenden Schule

-

Bestätigung der anmeldenden Vertragsgemeinde

bzw. der zuständigen Schulleitung der Kreisge-

meinde Bülach (Kenntnisnahme der Anmeldung

der/des Lernenden, die Erfüllung der Zulassungs-

bestimmungen und die Kostenübernahme des

Gemeindeanteils bei einer Aufnahme der/des

Lernenden durch die BWS Bülach)

eine Kopie des Zahlungsbelegs der Einschreibegebühr

eine Kopie der Schulzeugnisse der 1.–3. Sekundar-

schule bzw. der Mittelschule oder Berufsfachschule

eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung für ausländi-

sche Jugendliche (falls keine Schweizer Staatsbürger-

schaft)

eine Kopie des Stellwerks 8 der Volksschule