wichtiges
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der BWS Bülach
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•
eine Kopie Gateway Berufswahlanalyse Seite 3
«Zuordnung Berufsfelder»
(www.gateway-junior.net).
Und falls vorhanden:
•
Kopien von Eignungstests (Basic-, Multi-Check usw.)
•
Kopien von Diplomen: Sprach-, Tastatur-, Informatik-
diplome (z. B. ECDL)
•
Kopien von Beurteilungen: Berufspraktika-Beurteilun-
gen, Arbeitszeugnisse.
Anmeldeschluss
Aufnahmegesuche müssen zwischen dem 15. Februar
und dem
15. Mai
eingereicht werden.
Provisorische oder später eintreffende Anmeldungen
können nur im Rahmen der noch verfügbaren Plätze und
in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden.
Die BWS Bülach führt ab dem 16. Mai eine Warteliste.
Aus der Aufnahme in die Warteliste kann kein Anspruch
auf einen Platz an der BWS Bülach abgeleitet werden.
Die BWS Bülach teilt den gesetzlichen Vertretern den
Entscheid über die Aufnahme in das Berufsvorbereitungs-
jahr und die Zuteilung in ein Angebot bis Mitte Juni
schriftlich mit. Vor diesem Zeitpunkt werden keine Aus-
künfte darüber erteilt.
Zulassungsvoraussetzungen
Folgende kantonal geregelten
formalen Aufnahme-
kriterien
müssen erfüllt sein, um in ein Berufsvorbe-
reitungsjahr zugelassen zu werden:
Die Bewerberin/der Bewerber…
… hat die obligatorische Schulzeit (in der Regel)
abgeschlossen.
… hat noch kein Berufsvorbereitungsjahr absolviert.
… hat das 15. Altersjahr vollendet und ist in der Regel
nicht älter als 17 Jahre bzw. 21 Jahre im integra-
tionsorientierten BVJ «Sprache und Integration».
… ist (in der Regel) im Kanton Zürich wohnhaft
(vornehmlich in einer Gemeinde der Sekundarschule
Bülach oder einer anderen Vertragsgemeinde).
Überdies müssen folgende
inhaltlichen Aufnahme-
kriterien,
die mithilfe von Nachweisen zu erbringen
sind, erfüllt sein:
Die Bewerberin/der Bewerber erbringt den Nachweis,
dass…
4
. Der
Kostenanteil für persönliche Lehrmittel und
Unterrichtsmaterialien
beträgt pauschal CHF 300
(resp. im BVJ Rheinau CHF 150) und geht zu Lasten
der Lernenden. Nicht inbegriffen in diesem Betrag
sind individuelle Kosten je nach gewähltem Profil für
Zertifikate und für auswärtige Schulanlässe sowie für
die Projektarbeit «Persönliches Vorhaben».
5
. Für die
obligatorische Verpflegung
(Mittagessen) des
Profils Berufswahl A «Schule & Praxis»
(BVJ Rheinau)
wird von der Stiftung Fintan der Betrag von CHF 10/Tag
in Rechnung gestellt. Die Berufswahlschule Bülach
übernimmt das Inkasso und verrechnet der gesetzlichen
Vertretung/den Eltern monatlich die effektiven Konsu-
mationskosten. Für den gemeinsamen morgendlichen
«Znüni» wird von den Lernenden CHF 2/Tag eingefor-
dert. Dieser Betrag wird den Eltern monatlich zusam-
men mit den Verpflegungskosten in Rechnung gestellt.
Jahreskurs – Unterricht – Ferien
Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein Jahreskurs und um-
fasst 39 Schulwochen à 32 bis 36 Wochenlektionen.
Neben den obligatorischen, angebotsspezifischen
Fächern bietet die BWS Bülach eine Auswahl an
Wahl(pflicht)fächern an. Der Unterricht findet grund-
sätzlich von Montag bis Freitag zwischen 07.35 und
17.20 Uhr statt, wobei neben dem Unterricht zusätzlich
genügend Zeit für Hausaufgaben zu reservieren ist.
Die Anmeldung verpflichtet, den Unterricht der Berufs-
wahlschule während des gesamten Schuljahres regel-
mässig zu besuchen. Das Einhalten des Stundenplans
und die Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten gehören
zum Programm und sind obligatorisch.
Die Ferien und schulfreien Tage der BWS Bülach richten
sich in der Regel nach dem Ferienplan der Sekundar-
schule Bülach. Dispensationsgesuche müssen schriftlich
formuliert sowie mit dem entsprechenden Aufgebot ver-
sehen sein und sind frühzeitig einzureichen. Lernende
mit mindestens 95% Präsenzzeit (Anwesenheit) haben
ab den Herbstferien Anspruch auf einen Jokertag.
Gesetzliche Vertretung/Eltern
Auf die Zusammenarbeit und den Dialog mit der ge-
setzlichen Vertretung/den Eltern legt die BWS Bülach
grossen Wert. Die Teilnahme an Orientierungsaben-
den, Elternabenden und an öffentlichen Schulanlässen
ist sehr erwünscht und wird als Wertschätzung und
Bereicherung wahrgenommen.
…
sie/er noch nicht fähig ist, eine Lehrstelle anzutreten,
d. h. dass ihre/seine Berufsfindung (Berufsorientierung
und Berufswahl) nicht abgeschlossen und/oder ihre/
seine schulische, persönliche und soziale Berufsreife
hinsichtlich einer beruflichen Grundbildung noch
nicht vorhanden ist.
… sie/er aufgrund kultureller und/oder sprachlicher
Voraussetzungen generelle Anschlussprobleme hat.
…
sie/er sich in mindestens zwei Berufen erfolglos
um eine Lehrstelle bemüht hat.
…
sie/er nach dem Abbruch der Mittelschule oder
einer Lehrvertragsauflösung trotz Bemühungen
noch keine (neue) Lehrstelle gefunden hat.
… ihre/seine Bildungsfähigkeit (möglicher Lernfort-
schritt in einem zusätzlichen Schuljahr) gegeben ist.
… ihre/seine Lern- und Leistungsbereitschaft (Motivation)
vorhanden ist, sich mit der Berufswahl, den eigenen
Möglichkeiten, der Berufs- und Arbeitswelt sowie der
Lehrstellensuche intensiv, realistisch und praxisbezo-
gen auseinanderzusetzen.
Die Bewerberinnen und Bewerber haben am eintägigen
Vorkurs
der BWS Bülach teilzunehmen.
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) kann in
begründeten Fällen eine Aufnahme von Personen be-
willigen, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen
(z. B. Besuch eines BVJ anstelle einer 3. Sekundarschule).
Kosten
1.
Der
Elternanteil
für den Besuch des regulären Berufs-
vorbereitungsjahres beträgt für sämtliche Angebote kan-
tonal einheitlich CHF 2’500. Einzelne Wohngemeinden
können in Ausnahmefällen einen Teil dieser Kosten erlas-
sen. Gesuche um eine Schulgeldreduktion müssen bei
der Schulpflege der Wohngemeinde eingereicht werden.
2.
Die Berufswahlschule Bülach verzichtet auf eine gene-
relle Anmeldegebühr. Es wird eine
Einschreibegebühr
(Kanzleigebühr) von CHF 30 erhoben.
3.
Bei einer Abmeldung nach Bestätigung der Aufnahme
(Zulassungsentscheid) wird eine Abmeldegebühr von
CHF 200 erhoben. Erfolgt eine Abmeldung ab dem
1. Juli und/oder absolviertem Vorkurs oder wird das
Berufsvorbereitungsjahr während des 1. Semesters vor-
zeitig beendet, sind CHF 1’250 für das erste Semester
geschuldet. Erfolgt die Abmeldung nach absolviertem
1. Semester, bleiben grundsätzlich CHF 2’500 für das
gesamte Berufsvorbereitungsjahr geschuldet.
...in kürze
Auszug der Allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen (AGB) für das Berufsvorbereitungs-
jahr (BVJ) der Berufswahlschule Bülach,
Stand 1. Januar 2015 (Gültigkeit für Lernende
ab Schuljahr 2015/2016)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen
den Rahmen für die Geschäftsbeziehung der BWS
Bülach mit den Lernenden und deren Erziehungsberech-
tigten (Eltern) sowie den Vertragsgemeinden und der
Kreisgemeinde Bülach. Mit der rechtsgültigen Anmeldung
treten diese in Kraft und sind gegenseitig anwendbar.
Grundlagen sind das eidgenössische Berufsbildungs-
gesetz, das entsprechende kantonale Einführungsgesetz
sowie alle kantonalen Verordnungen und Erlasse, wel-
che die Berufsvorbereitungsjahre betreffen.
Die vollständigen AGB können beim Schulsekretariat
der BWS Bülach (Telefon 044 872 90 70) oder über das
Internet unter
www.bws-buelach.chbezogen werden.
Eine Anmeldung für das Berufsvorbereitungs-
jahr an der Berufswahlschule beinhaltet
Folgendes:
Die
Anmeldeunterlagen
sind
vollständig und korrekt
ausgefüllt, zeitgerecht und mit sämtlichen notwendigen
Unterschriften und Beilagen
versehen, der BWS Bülach
einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass enthalten sind:
•
das vollständige und unterschriebene Anmelde-
formular der Berufswahlschule Bülach
(hinten als Beilage zu dieser Broschüre), inkl.
-
aktuellem Passfoto
-
Stellungnahme der abgebenden Schule
-
Bestätigung der anmeldenden Vertragsgemeinde
bzw. der zuständigen Schulleitung der Kreisge-
meinde Bülach (Kenntnisnahme der Anmeldung
der/des Lernenden, die Erfüllung der Zulassungs-
bestimmungen und die Kostenübernahme des
Gemeindeanteils bei einer Aufnahme der/des
Lernenden durch die BWS Bülach)
•
eine Kopie des Zahlungsbelegs der Einschreibegebühr
•
eine Kopie der Schulzeugnisse der 1.–3. Sekundar-
schule bzw. der Mittelschule oder Berufsfachschule
•
eine Kopie der Aufenthaltsbewilligung für ausländi-
sche Jugendliche (falls keine Schweizer Staatsbürger-
schaft)
•
eine Kopie des Stellwerks 8 der Volksschule